Finderrecht — (Fundrecht), im Bergbauwesen das Vorrecht desjenigen, der zuerst die Existenz eines dem Bergrecht unterliegenden Minerals auf seinen natürlichen Ablagerungen entdeckt hat (s. Bergrecht, S. 680). Übrigens versteht man unter F. auch die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Finderrecht — Finderrecht, im Bergbau, s. Bergrecht … Lexikon der gesamten Technik
Finder — Finder, 1) (Rechtsw.), der eine verlorene, ihm nicht zugehörige Sache an sich nimmt; 2) (Bergb.), der, welcher. einen neuen Gang entdeckt (findig macht); in manchen Ländern wird dem F., wenn er den neuen Gang wenigstens 1/2 Klafter niederbringt,… … Pierer's Universal-Lexikon
Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Fundrecht — heißen die Rechtsgrundsätze, die bei dem Finden verlorner Sachen maßgebend sind (s. Fund); über F. im Bergwesen s. Finderrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mutung — (v. altdeutsch. muten, »um etwas nachsuchen«), im Lehnswesen das Gesuch des Vasallen um Lehnserneuerung (s. Lehnswesen, S. 337); im Bergrecht das Gesuch um Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon